
Gastdozenturen an einer Partnerhochschule
Lehrende der 鶹ýӳ ( Professorinnen und Professoren, (externe) Lehrbeauftragte, wissenschaftliche Mitarbeiter) können Mittel für einen Aufenthalt an einer europäischen oder internationalen Erasmus+ Partnerhochschule beantragen.
Sie können Lehrerfahrungen im Ausland sammeln, Kontakte knüpfen und Kooperationsmöglichkeiten ausloten. Vielleicht kommt sogar ein gegenseitiger Lehraustausch in Gang, sodass Sie in Ihrem Studiengang im Gegenzug Vorlesungen von einem Professor oder Dozenten aus dem Ausland anbieten können…
Gastdozenten sollen durch ihren Aufenthalt die europäische Dimension der Gasthochschule stärken, deren Lehrangebot ergänzen und ihr Fachwissen Studierenden vermitteln, die vielleicht nicht im Ausland studieren wollen oder können. Nach Möglichkeit sollte dabei die Entwicklung gemeinsamer Studienprogramme der Partnerhochschulen ebenso wie der Austausch von Lehrinhalten und -methoden eine Rolle spielen.
Informationen zum Ablauf
Detaillierte Informationen und den gesamten Prozess der Beantragung mit allen Dokumenten erhalten Sie auf Anfrage (Anfrage min. 6 – 8 Wochen vor Abreise, gerne früher) unter [email protected]

Ort und Dauer der Gastdozentur und Unterrichtspensum
Gastdozenturen können Sie an allen europäischen Erasmus+ Partnerhochschulen der 鶹ýӳ durchführen sowie auf Anfrage auch an ausgewählten internationalen Partnerhochschulen, mit denen wir ein Erasmus+ Inter-institutionelles Agreement abgeschlossen haben.
Mindestdauer 2 Tage am Stück in EU Programmländern, 5 Tage in Partnerländern – Maximaldauer 60 Tage/Jahr (mehrere Aufenthalte sind möglich)
Unterrichtspensum: Min. 8 Stunden für die erste Aufenthaltswoche oder einen kürzeren Aufenthalt. Für jeden weiteren Aufenthaltstag über eine Woche (7 Tage) hinaus wird die Mindeststundenanzahl anteilig berechnet.
Höhe der Erasmus+ Förderung
Die Erasmus+ Förderung errechnet sich aus der länderspezifischen Tagespauschale plus einer Fahrtkostenpauschale, die nach Entfernung zwischen Heimathochschule und Gastinstitution per EU-Entfernungsrechner zugeteilt wird. Bis zu 2 zusätzliche Reisetage können gefördert werden, falls benötigt.
Für Reisen mit emissionsarmen Verkehrsmitteln wie Bahn, Bus oder Fahrgemeinschaften kann eine erhöhte Reisekostenpauschale (Green Travel) gezahlt werden. Die genauen Pauschalsätze sind in der Übersicht (rechts) aufgeführt. Hier sind bis zu 4 Reisetage möglich.
Förderraten 2025/26
Fahrtkostenpauschalen
Berechnung gemäß