
Fort- und Weiterbildungsmöglichkeiten für Hochschulpersonal
Personal der 鶹ýӳ (Professorinnen und Professoren, (externe) Lehrbeauftragte, wissenschaftliche Mitarbeiter, Verwaltungsmitarbeiter aus allen Bereichen, Auszubildende, d.h. alle Mitarbeiter die in einem vertraglichen Verhältnis zur 鶹ýӳ stehen) können Mittel für einen Aufenthalt an einer europäischen Bildungseinrichtung oder im Einzelfall sogar an einer internationalen Bildungseinrichtung beantragen.
Dabei kann es sich um Staff Weeks and Hochschulen, Job Shadowing, Hospitationen, Sprachkurse, Kurse zur beruflichen Weiterentwicklung oder spezielle Maßnahmen zum Kompetenzaufbau handeln.
Kongress- und Konferenzreisen sowie reine Forschungsreisen dürfen leider nicht mit Erasmus+ gefördert werden! Für Kongressreisen gibt es das HAW Kongressreiseprogramm des und für Forschungsreisen wenden Sie sich bitte an das CoRFu der 鶹ýӳ
Informationen zum Ablauf
Detaillierte Informationen und den gesamten Prozess der Beantragung mit allen Dokumenten erhalten Sie auf Anfrage (Anfrage min. 6 – 8 Wochen vor Abreise, gerne früher) unter [email protected]

Ort und Dauer der Personalmobilität
Eine Personalmobilität zu Fort- und Weiterbildung kann an Partner- und Nicht-Partnerhochschulen, Sprachschulen, sonstigen Bildungseinrichtungen als auch geeigneten Einrichtungen außerhalb des Bildungsbereichs absolviert werden.
Mögliche Länder: EU (alle EU Mitgliedsstaaten sowie Island, Liechtenstein, Nordmazedonien, Norwegen, Serbien und Türkei), im Einzelfall auf Anfrage auch im Nicht-EU-Ausland.
Die Fort- und Weiterbildungen können sowohl in Hochschulen, Universitäten und sonstigen Bildungseinrichtungen als auch in geeigneten Einrichtungen außerhalb des Bildungsbereichs absolviert werden.
Mindestdauer: 2 Tage am Stück in EU Programmländern, 5 Tage in Partnerländern – Maximaldauer 60 Tage/Jahr (mehrere Aufenthalte sind möglich). Bei Sprachkursen o.ä. sind 5 Tage üblich.
Eine Übersicht über Erasmus+ Staff Training Weeks in Europa finden Sie
Höhe der Erasmus+ Förderung
Die Erasmus+ Förderung errechnet sich aus der länderspezifischen Tagespauschale plus einer Fahrtkostenpauschale, die nach Entfernung zwischen Heimathochschule und Gastinstitution per EU-Entfernungsrechner zugeteilt wird. Bis zu 2 zusätzliche Reisetage können gefördert werden, falls benötigt.
Für Reisen mit emissionsarmen Verkehrsmitteln wie Bahn, Bus oder Fahrgemeinschaften kann eine erhöhte Reisekostenpauschale (Green Travel) gezahlt werden. Die genauen Pauschalsätze sind in der Übersicht (rechts) aufgeführt. Hier sind bis zu 4 Reisetage möglich.
Förderraten 2025/26
Fahrtkostenpauschalen
Berechnung gemäß