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Visum & Aufenthaltserlaubnis

Hier findest du Informationen zur Einreise nach Deutschland, zu Visa und Aufenthaltstiteln sowie zu deinen Möglichkeiten nach dem Studienabschluss. Die deutsche Auslandsvertretung (Botschaft oder Konsulat) in deinem Herkunfts- bzw. Aufenthaltsland ist für Visaanträge zuständig, während die zuständige Ausländerbehörde an deinem Wohnort in Deutschland für die Beantragung von Aufenthaltstiteln verantwortlich ist. Da die Anforderungen je nach Herkunfts- und Aufenthaltsland variieren können, informiere dich bitte immer auf den Webseiten der zuständigen Behörden über die aktuellen Bestimmungen.

Reisepass mit Stempeln, Flugtickets und einer Kamera liegen auf einem Holztisch. Eine Brille ist ebenfalls sichtbar. Die Tickets zeigen Details zu Flügen und Gate-Informationen.

Visum für Studienzwecke & Aufenthaltserlaubnis

Wenn du zum Studium nach Deutschland kommst, benötigst du möglicherweise beides:

  • Ein Visum für die Einreise nach Deutschland (abhängig von Ihrer Staatsangehörigkeit)
  • Eine Aufenthaltserlaubnis für den Aufenthalt in Deutschland während Ihres Studiums

Wir haben alle wichtigen Informationen für dich zusammengestellt:

Nach deinem Abschluss hast du möglicherweise die Möglichkeit, in Deutschland zu bleiben, um eine Beschäftigung zu suchen oder zu arbeiten. Mehr Infos dazu hier:

Wir bieten dir auch Unterstützung durch unseren Visa & Residence Permit Service (VRPS) – einen speziellen Service der 鶹ýӳ*

*Der VRPS bietet begrenzte Unterstützung bei Visumanträgen, umfassende Unterstützung bei Aufenthaltserlaubnissen in Berlin und, falls erforderlich, eingeschränkte Unterstützung bei Aufenthaltserlaubnissen in anderen deutschen Städten.

Eine Person hält einen Stift und zeigt auf eine Stadtkarte, die auf einem Tisch liegt. Neben der Karte befinden sich eine Notizbuch und bunte Stifte. Eine Brille liegt ebenfalls auf dem Tisch.
Visum

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Ihr erster Schritt

Einer der wichtigsten Schritte bei der Vorbereitung deiner Studienreise ins Ausland ist die Beantragung eines Visums.

Ein Visum ist eine offizielle Genehmigung. Es wird in der Regel als Aufkleber in deinem Reisepass ausgestellt. Damit erhältst du die Erlaubnis, in ein bestimmtes Land einzureisen und dort zu bleiben.

Wenn du ein Visum für dein Studium in Deutschland benötigst, solltest du den Antrag so früh wie möglich stellen. Die Terminverfügbarkeit variiert je nach Botschaft. Die Bearbeitung kann mehrere Wochen oder sogar Monate dauern.

Je früher du dich darum kümmerst, desto besser!

Ein geöffnetes Reisepassbuch mit mehreren Stempeln, darunter ein roter Stempel und zwei blaue Stempel, die verschiedene Einreise- oder Ausreisestempel darstellen. Der Hintergrund ist unscharf und neutral.
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Blick auf die Berliner Skyline mit dem Fernsehturm, historischen Gebäuden und der Spree. Die Szene zeigt eine Mischung aus moderner und klassischer Architektur, umgeben von Wasser und Straßenverkehr.
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Wer braucht ein Visum?

Wenn du vor hast, länger als drei Monate in Deutschland zu bleiben, benötigst du möglicherweise ein Visum.

Es gibt jedoch einige Ausnahmen. Wenn du dir nicht sicher bist, ob du ein Visum benötigst, erkundige dich bei der deutschen Botschaft in deinem Heimatland oder im Land deines Wohnsitzes.

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Ausnahmen - Wer braucht kein Visum?

Wenn du aus der EU, Island, Liechtenstein, Norwegen oder der Schweiz kommst, brauchst du für die Einreise nach Deutschland kein Visum. Ein gültiger Personalausweis oder Reisepass genügt.

Nach deiner Ankunft gelten jedoch unterschiedliche Verfahren:

  • Aufenthalt bis zu drei Monaten
    Wenn du bis zu drei Monate in Deutschland bleibst, musst du keine weiteren Genehmigungen oder Formalitäten erledigen.
     
  • Aufenthalt von mehr als drei Monaten
    musst du deine Adresse bei der zuständigen Meldebehörde (Anmeldung) registrieren
     
  • Wenn du aus der Schweiz kommst
    Auch wenn die Schweiz nicht Mitglied der EU oder des EWR ist, hast du als Schweizer Bürger*in dank des Freizügigkeitsabkommens mit der EU die gleichen Rechte.
    Du brauchst weder ein Visum noch eine Aufenthaltserlaubnis. Eine Registrierung bei der Ausländerbehörde ist normalerweise nicht nötig; es wird jedoch empfohlen, dies zu tun, da du so ein Aufenthaltsdokument erhalten kannst, das für Verwaltungszwecke (z. B. Steuern, Krankenversicherung, Nachweis des Wohnsitzes) nützlich sein kann.

Wenn du aus einem der folgenden Länder kommst, benötigst du für die Einreise nach Deutschland kein Visum:

Andorra, Australien, Brasilien, El Salvador, Großbritannien, Honduras, Israel, Japan, Kanada, Monaco, Neuseeland, San Marino, Südkorea, das Vereinigte Königreich und die USA.

Bei deiner Ankunft wird dein Reisepass jedoch in der Regel abgestempelt. Mit diesem Stempel kannst du in Deutschland leben und studieren, aber du kannst nicht arbeiten, bevor du eine Aufenthaltserlaubnis erhältst. Außerdem musst du innerhalb von 90 Tagen nach deiner Ankunft deine Adresse anmelden und eine Aufenthaltserlaubnis beantragen.

Es wird empfohlen, Deutschland mit einem Visum einzureisen, um einen reibungslosen Ablauf des Aufenthalts und der Antragstellung zu gewährleisten.

Wenn du bereits einen gültigen Aufenthaltstitel eines anderen EU-Mitgliedstaates nach der Richtlinie (EU) 2016/801 hast – also ein nationales Visum (D-Visum) oder eine Aufenthaltserlaubnis, zum Beispiel für ein Studium, eine Forschungstätigkeit, ein Praktikum, einen Freiwilligendienst, ein Schüleraustauschprogramm, ein Bildungsprojekt oder als Au-pair –, kannst du ohne Visum nach Deutschland einreisen.

Innerhalb von 90 Tagen nach deiner Ankunft musst du dich jedoch anmelden und eine deutsche Aufenthaltserlaubnis beantragen. Es wird außerdem empfohlen, dich vor deiner Reise nach Deutschland bei der zuständigen deutschen Botschaft oder direkt bei der 鶹ýӳ zu informieren.

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Ein Globus zeigt die Kontinente und Ozeane der Erde, mit einem Fokus auf Nordostasien. Der Globus ist teilweise transparent und steht in einer Umgebung mit unscharfen, farbigen Objekten im Hintergrund.
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Welches Visum muss ich beantragen?

Deutschland bietet verschiedene Arten von Visa an, je nach Zweck und Dauer deines Aufenthalts:

  • Schengen-Visum (Typ C): Für kurzfristige Aufenthalte (max. 90 Tage) - Tourismus, Konferenzen oder Sommerschulen.
  • Nationales Visum (Typ D): Für Studierende, die länger als drei Monate bleiben→ Erforderlich für ein Universitätsstudium.

Achtung! Ein Schengen-Visum kann in der Regel nicht in eine Aufenthaltserlaubnis umgewandelt werden!

Wichtige Empfehlungen:

  • Nationales Visum (Typ D): Nach Erhalt deines Zulassungsbescheids sofort beantragen, da die Bearbeitung lange dauern kann.
  • Kein Schengen-Visum: Es gilt nur für Kurzaufenthalte bis 90 Tage und kann nicht in eine Aufenthaltserlaubnis für Studierende umgewandelt werden.

Der zeigt dir schnell, ob du ein Visum für Deutschland brauchst, welches passt und wo du es beantragen kannst.

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Wie beantrage ich es und welche Unterlagen werden dafür benötigt

Das Auslandsportal (Consular Services Portal - CSP) ist ein Online-System für Visumanträge (z. B. zu Studienzwecken), das den Prozess deutlich vereinfacht. Allerdings steht es nur bei ausgewählten deutschen Botschaften und Konsulaten zur Verfügung, daher solltest du dort prüfen, ob deine Auslandsvertretung teilnimmt.

  1. Prüfen, ob deine deutsche Botschaft/dein Konsulat das CSP unterstützt.
  2. Registrieren: Persönliches Benutzerkonto im CSP anlegen (falls verfügbar).
  3. Antrag online ausfüllen oder direkt bei der zuständigen Botschaft/dem Konsulat.
  4. Dokumente hochladen (oder vorbereiten, falls persönliche Abgabe nötig).
  5. Servicegebühr bezahlen (falls verlangt).
  6. Unterlagen prüfen lassen – bei fehlenden Dokumenten gibt es eine Benachrichtigung.
  7. Termin vereinbaren bei Botschaft/Konsulat oder Dienstleister.
  8. Zum Termin erscheinen:
  • Fingerabdrücke abgeben
  • Gebühr bezahlen
  • Originaldokumente vorlegen

CSP auf Updates prüfen!

Antrag verfolgen über das Auslandsportal () oder die deutsche Botschaft/Konsulat verfolgen.

Allgemein erforderliche Unterlagen?*

  • Reisepass
  • Ausgefülltes Bewerbungsformular
  • Biometrisches Passfoto
  • Tabellarischer Lebenslauf
  • Annahmeschreiben der Hochschule
  • Nachweise früherer Abschlüsse (z. B. Abitur, Bachelor)
  • Nachweis der Krankenversicherung
  • Finanzierungsnachweis (z. B. Sperrkonto, Verpflichtungserklärung)

*Hinweis: Die genauen Anforderungen können je nach Land variieren → immer auf der Website der zuständigen deutschen Botschaft/des Konsulats prüfen.

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Q&A - Visum

Dein Visum kann bis zu 12 Monate gültig sein. Wenn du über die Gültigkeitsdauer deines Visums hinaus in Deutschland bleiben möchtest, musst du mindestens 12-10 Wochen vor Ablauf des Visums eine Aufenthaltserlaubnis (zum Studium) beantragen.

Ja, du kannst deine unmittelbare Familie (Ehepartner*in und/oder Kinder) mitbringen. Für dies muss deine Familie ein Visum zur 󲹳ԳܲԴüܲԲ beantragen. Weitere Informationen bekommst du bei deiner örtlichen deutschen Botschaft oder deinem Konsulat.

Ja, du kannst mit deinem Visum arbeiten. Nach § 16b Absatz 3 des deutschen Aufenthaltsgesetzes darfst du 140 volle Tage oder 280 halbe Tage pro Kalenderjahr (Januar bis Dezember) in einer Teilzeitbeschäftigung oder in einem Studentenjob arbeiten. Als Student kannst du NICHT in einer Vollzeitstelle arbeiten. Du kannst nur 20 Stunden pro Woche arbeiten, aber während der vorlesungsfreien Zeit (Semesterferien) kannst du deine Arbeitszeit auf 40 Stunden pro Woche erhöhen.

Du musst diese Arbeitszeiten sorgfältig im Blick behalten und dokumentieren, um sicherzustellen, dass du die gesetzlichen Vorgaben einhältst.

Als internationale*r Studierende*r mit einem nationalen Visum des Typs D hast du das Recht auf:

  • Leben, studieren und arbeiten in Deutschland unter studentischen Arbeitsbedingungen
  • Reisen innerhalb des Schengen-Raums (bis zu 90 Tage)
  • Freie Reise und Wiedereinreise nach Deutschland innerhalb der Gültigkeitsdauer deines Visums
  • Anmeldung einer Wohnung und Eröffnung eines Bankkontos
  • Verlängerung deines Aufenthalts durch Beantragung einer Aufenthaltserlaubnis

Wenn du mehr als die erlaubte Stundenzahl arbeiten möchtest, musst du dafür die Zustimmung deiner Ausländerbehörde oder der Bundesagentur für Arbeit (BA) einholen. Arbeit ohne Genehmigung gilt als Verstoß gegen dein Visum und kann rechtliche Folgen haben.

Stelle den Antrag 10–12 Wochen vor Ablauf deines Visums. Wenn du ohne Visum eingereist bist oder dein Visum nur 90 Tage gilt, beantrage die Aufenthaltserlaubnis sofort.

Ändern sich die Bedingungen deines Visums, musst du innerhalb von 2 Wochen nach Kenntnis eine Aufenthaltserlaubnis beantragen.

Aufenthaltserlaubnis

Aufenthaltserlaubnis

Was ist das?

Eine Aufenthaltserlaubnis ist eine offizielle Genehmigung der Ausländerbehörde. Sie erlaubt dir, in Deutschland zu leben, zu studieren und zu arbeiten, auch wenn dein nationales Visum (Typ D) abgelaufen ist. Es handelt sich nicht um eine Verlängerung des Visums, sondern um einen eigenen Aufenthaltstitel nach dem Aufenthaltsgesetz (AufenthG).

Du musst die Aufenthaltserlaubnis beantragen, bevor dein Visum abläuft. Wenn du bereits eine Aufenthaltserlaubnis hast, musst du rechtzeitig vor Ablauf eine Verlängerung beantragen.

Ändern sich die Bedingungen deines Aufenthalts, musst du dies deiner Ausländerbehörde innerhalb von zwei Wochen melden. Gegebenenfalls ist ein neuer Aufenthaltstitel erforderlich.

Zwei Personen stehen mit dem Rücken zur Kamera und zeigen mit beiden Händen das Peace-Zeichen. Im Hintergrund ist die Golden Gate Bridge und ein bewölkter Himmel zu sehen.
Aufenthaltserlaubnis

Wer braucht eine Aufenthaltserlaubnis?

Wichtige Hinweise:

  • Deine Aufenthaltserlaubnis gilt nur zusammen mit deinem gültigen Reisepass.
  • Sie wird von der Ausländerbehörde der Stadt ausgestellt, in der du wohnst.
  • Mehr Informationen findest du im Student Welcome Guide

Du brauchst keine Aufenthaltserlaubnis, um nach Deutschland einzureisen, hier zu leben, zu studieren, zu arbeiten etc. Du musst jedoch deinen Wohnsitz so schnell wie möglich in der Stadt anmelden, in der du lebst.

Für die Einreise reicht dein gültiger Personalausweis oder Reisepass.

Wenn dein Heimatland eine visumfreie Einreise nach Deutschland erlaubt (z. B. Andorra, Australien, Brasilien, El Salvador, Großbritannien, Honduras, Israel, Japan, Kanada, Monaco, Neuseeland, San Marino, Südkorea, das Vereinigte Königreich, die USA), musst du innerhalb von 90 Tagen nach deiner Ankunft eine Aufenthaltserlaubnis beantragen. Achte dabei unbedingt auf den Einreisestempel in deinem Reisepass oder auf deinem Flugticket, um die Frist im Blick zu behalten.

Wenn dein Heimatland eine visumfreie Einreise nach Deutschland erlaubt (Andorra, Australien, Brasilien, El Salvador, Großbritannien, Honduras, Israel, Japan, Kanada, Monaco, Neuseeland, San Marino, Südkorea, die Schweiz, das Vereinigte Königreich und die USA), musst du innerhalb von 90 Tagen nach deiner Ankunft eine Aufenthaltsgenehmigung beantragen. Achte auf den Einreisestempel in deinem Reisepass oder Flugticket, um die Frist zu überprüfen.

Wenn du aus der Schweiz kommst, brauchst du kein Visum und keine Aufenthaltserlaubnis, um in Deutschland zu leben, zu studieren oder zu arbeiten.

Nach deiner Einreise musst du dich nur bei der Meldebehörde der Stadt anmelden, in der du wohnst.
Für bestimmte Verwaltungszwecke (z. B. Steuern, Krankenversicherung, Nachweis des Wohnsitzes) kannst du zusätzlich ein Aufenthaltserlaubnis-Schweiz bei der Ausländerbehörde beantragen.

Aufenthaltserlaubnis

Wie und wo erhalte ich meine Aufenthaltserlaubnis?

Deine Aufenthaltserlaubnis kann nur von der Ausländerbehörde in der Stadt ausgestellt werden, in der du deinen Wohnsitz angemeldet hast, unabhängig davon, wo du studierst. Wenn du zum Beispiel in Berlin studierst, dein Wohnsitz aber in Potsdam gemeldet ist, musst du deine Aufenthaltserlaubnis in Potsdam beantragen. Klicke , um deine zuständige Ausländerbehörde zu finden.

Allgemein erforderliche Unterlagen?*

Bereite die folgenden Unterlagen für Ihre Bewerbung vor:

  • Ausgefülltes Antragsformular
  • Reisepass
  • Visum (falls zutreffend)
  • Ankunftsstempel oder Flugticket
  • Immatrikulationsbescheinigung (Bestätigung der Einschreibung)
  • Nachweis über die Zahlung der Studiengebühren
  • Nachweis finanzieller Mittel (z. B. Sperrkonto, Stipendium oder Sponsorenbrief)
  • Krankenversicherungsbescheinigung
  • Biometrisches Passfoto
  • Bestätigung der Anmeldung des Wohnsitzes

*Hinweis: Die genauen Anforderungen für die Aufenthaltserlaubnis können je nach Stadt variieren → informiere dich daher immer auf der Website deiner zuständigen Ausländerbehörde.

📌 Hier findest du stadtspezifische Informationen zum Antrag auf Aufenthaltserlaubnis an den 鶹ýӳ Standorten!

Klicke , um zu unserer Linktr.ee mit direkten Links zu den jeweiligen Ausländerbehörden zu gelangen.

Einreichung & Bearbeitung

  • Stelle deinen Antrag auf Aufenthaltserlaubnis online oder persönlich bei der Ausländerbehörde.
  • Zahle die Gebühr (ca. 100 € für Studierende).
  • Warte auf Termin und Entscheidung.
  • Bearbeitungszeit: 4–12 Wochen, manchmal länger

Hinweis: Einige Websites sind nur auf Deutsch. Verwende bei Bedarf einen Übersetzungsdienst.

Aufenthaltserlaubnis

Q&A - Aufenthaltserlaubnis

  • Das Visum Typ D erlaubt dir die Einreise, gilt aber meist nicht für die gesamte Studiendauer. Die Aufenthaltserlaubnis ermöglicht dir, länger in Deutschland zu leben, zu studieren und zu arbeiten.
  • Sie ist keine Visumsverlängerung, sondern ein eigener Aufenthaltstitel mit separatem Antrag bei der Ausländerbehörde.

Eine Aufenthaltserlaubnis wird in der Regel für zwei Jahre oder für die gesamte Dauer deines Studiums ausgestellt. Die genaue Gültigkeit hängt von deiner zuständigen Ausländerbehörde ab. Klicke , um die Ausländerbehörde für die Stadt zu finden, in der du angemeldet bist.

Der beste Zeitpunkt ist etwa 10 bis 12 Wochen vor Ablauf deines Visums oder innerhalb von 90 Tagen nach deiner Ankunft, wenn du ohne Visum eingereist bist.
Besuche die Website deiner zuständigen Ausländerbehörde, um die notwendigen Dokumente und das Verfahren zu erfahren.

Ja. Nach § 16b Absatz 3 Aufenthaltsgesetz darfst du pro Kalenderjahr 140 volle Tage oder 280 halbe Tage in einem Studentenjob oder einer Teilzeitbeschäftigung arbeiten.

  • Während des Semesters: max. 20 Stunden pro Woche
  • In der vorlesungsfreien Zeit: bis zu 40 Stunden pro Woche
  • Eine Vollzeitstelle ist für Studierende in der Regel nicht erlaubt.

Die Gebühren für die Aufenthaltserlaubnis sind nicht überall gleich, sondern hängen von deiner Ausländerbehörde und der Art der Ausstellung ab:

  • 100 € für den elektronischen Aufenthaltstitel (eAT)
  • 56 € für den Klebeaufkleber im Pass

Bitte beachte, dass die genauen Kosten je nach Ausländerbehörde und Bearbeitungsverfahren variieren können.

  • Solange deine Aufenthaltserlaubnis gültig ist, kannst du frei nach Deutschland ein- und ausreisen.
  • Die Aufenthaltserlaubnis ist kein Ausweis – du musst immer deinen Reisepass und deine Aufenthaltserlaubnis mit dir führen, auch innerhalb Deutschlands.
  • Du darfst dich höchstens 179 Tage (6 Monate) außerhalb Deutschlands aufhalten. Danach verliert deine Aufenthaltserlaubnis automatisch ihre Gültigkeit.
  • Im Schengen-Raum darfst du dich bis zu 90 Tage innerhalb von 180 Tagen aufhalten (👉 klicke , um zu sehen, welche Länder dazugehören). Danach musst du nach Deutschland zurückkehren, um den Zähler zurückzusetzen.
  • Wenn du länger als 90 Tage in einem anderen EU-Land studieren oder arbeiten möchtest, brauchst du eine lokale Genehmigung dieses Landes (z. B. Visum oder Aufenthaltserlaubnis). Wende dich dafür an die Botschaft oder das Konsulat des jeweiligen Landes in Deutschland.
  • Wichtig: Stelle rechtzeitig einen Antrag auf Verlängerung oder Erneuerung deiner Aufenthaltserlaubnis, um Probleme an den Schengen-Grenzen zu vermeiden.

Wenn du weiterhin studierst und deine Aufenthaltserlaubnis bald abläuft, musst du rechtzeitig einen Antrag auf Verlängerung stellen. Dafür benötigst du in der Regel eine Studienprognose und dein Transcript of Records. Weitere Informationen findest du auf der Website deiner zuständigen Ausländerbehörde.

Wenn du dein Studium abgeschlossen hast und in Deutschland bleiben möchtest, kannst du eine Aufenthaltserlaubnis zur Arbeitsplatzsuche beantragen. Diese gilt für 18 Monate ab dem Datum deiner letzten Prüfung. Während dieser Zeit darfst du arbeiten, egal ob Minijob, Teilzeit oder Vollzeit, bis du eine passende Stelle findest.

Sobald du eine hochqualifizierte Stelle gefunden hast, kannst du spätestens 12 Wochen vor Ablauf deiner Aufenthaltserlaubnis zur Arbeitsplatzsuche eine Aufenthaltserlaubnis zum Zweck der Beschäftigung beantragen.

Ja, du kannst deine Familie mit einem Visum zur 󲹳ԳܲԴüܲԲ mitbringen. Dafür musst du über eine geeignete Unterkunft für deine Familienmitglieder verfügen. Bitte wende dich an die deutsche Botschaft oder das Konsulat, das für Anträge auf 󲹳ԳܲԴüܲԲ zuständig ist, um die genauen Voraussetzungen und Verfahren zu erfahren.

Wenn du deine Aufenthaltserlaubnis oder deinen Reisepass verloren hast, musst du den Verlust bei der Polizei melden. Danach beantragst du zunächst einen neuen Reisepass bei der Botschaft deines Heimatlandes in Deutschland. Anschließend musst du eine neue Aufenthaltserlaubnis bei der zuständigen Ausländerbehörde beantragen.

⚠️ Reise nicht außerhalb Deutschlands, solange du keine gültige Aufenthaltserlaubnis besitzt.

Grundsätzlich darfst du deinen Studiengang wechseln. Du musst die zuständige Ausländerbehörde innerhalb von zwei Wochen über den Wechsel informieren. Dabei kann dir ein neues Zusatzblatt zu deiner Aufenthaltserlaubnis ausgestellt werden. Die endgültige Entscheidung trifft die Ausländerbehörde.

Aufenthaltserlaubnis

Aufenthaltserlaubnis nach Abschluss des Studiums

Nach deinem Abschluss kannst du deine Aufenthaltserlaubnis verlängern, um in Deutschland zu bleiben und zu arbeiten. Es gibt zwei Hauptoptionen:

Aufenthaltserlaubnis zur Arbeitsplatzsuche

  • Frühzeitig beantragen (gilt ab der letzten Prüfung)
  • Gültig bis zu 18 Monate
  • Erlaubt die Suche nach jeder hochqualifizierten Beschäftigung
  • Teilzeit- oder Studentenjobs sind erlaubt zur Finanzierung, bis du eine qualifizierte Stelle gefunden hast

Aufenthaltserlaubnis zur Erwerbstätigkeit (mit Jobangebot)

  • Erfordert einen Arbeitsvertrag und einen anerkannten Abschluss
  • Gilt für jedes hochqualifizierte Jobangebot
  • Mögliche Aufenthaltstitel:
    • § 18a: Fachkraft mit Berufsausbildung
    • § 18b: Fachkraft mit akademischem Abschluss
    • § 18d: Forscher
    • § 18g: Blaue Karte EU (bei hohem Gehalt)
    • § 19c: Besondere Beschäftigungen (z. B. IT ohne Abschluss)
    • § 21: Selbstständigkeit oder Freiberuflichkeit
Visa & Residence Permit Service (VRPS)

Der Visa & Residence Permit Service (VRPS)

Visa & Residence Permit Service (VRPS)

Wer sind wir?

Visa & Residence Permit Service (VRPS)

Was machen wir?

Der Visa & Residence Permit Service (VRPS) ist Teil des International Office der 鶹ýӳ. Wir unterstützen internationale Studierende und Mitarbeitende bei Fragen zu Visa- und Aufenthaltsangelegenheiten.

⚠️ Wichtiger Hinweis
Wir sind keine rechtliche Einheit, keine Behörde und kein befugtes Rechtsorgan. Unsere Unterstützung und Beratung beruhen auf Fachwissen, beruflicher Erfahrung, praktischer Expertise sowie einem fundierten Verständnis des deutschen und europäischen Aufenthaltsrechts und der Aufenthaltsverordnung.
Unsere Dienstleistungen sind rein administrativer Natur. Gemäß § 2 des Rechtsdienstleistungsgesetzes (RDG) erbringen wir keine Rechtsdienstleistungen. Wir sind keine zugelassenen Rechtsanwälte. Unsere Hilfe ersetzt daher keine formale Rechtsberatung oder rechtliche Vertretung vor Gericht.

Wie erreichst du uns?"

  • E-Mail an: [email protected]
  • Immer Campus und Matrikelnummer angeben & Nachricht klar und vollständig schreiben
  • Relevante Dokumente als PDF anhängen (max. 15 MB)
  • Wichtige Fristen nennen (z. B. Visumablauf, Behördentermine)
  • Nur eine E-Mail pro Anliegen senden

Weitere Ansprechpersonen

Wann wir unterstützen können

  • Wenn du deinen Visumantrag gestellt und den Termin wahrgenommen hast, aber einen Monat vor Semesterbeginn noch kein Visum erhalten hast
  • Beratung und Unterstützung zu Aufenthaltstiteln und Anträgen in Deutschland

Was wir nicht anbieten

  • Keine Terminvereinbarung bei Botschaften oder Konsulaten
  • Keine Kontaktaufnahme mit Botschaften oder Konsulaten (auch nicht in dringenden Fällen)
  • Keine Prüfung oder Überarbeitung von Visaantragsunterlagen
  • Kein Einfluss auf Visaentscheidungen

Unterstützung am Campus Berlin

Wir beraten und begleiten bei*

  • Aufenthaltserlaubnis (Erstantrag, Verlängerung)
  • Aufenthaltstitel nach Studienabschluss (Jobsuche etc.)
  • Wechsel des Studiengangs
  • Arbeitserlaubnis (Alle Aufenthaltstitel)
  • 󲹳ԳܲԴüܲԲ
  • Austauschstudium (EU-Mobilität)
  • Ersatzdokumenten (z. B. verlorene Visa etc)
  • Sonderfällen (§51 Abs.4 AufenthG)
  • … und alle anderen Aufenthaltsangelegenheiten

Deine Pflichten

  • Eigenverantwortung für gültigen Reisepass und Aufenthaltstitel
  • Aufenthaltstitel rechtzeitig beantragen oder verlängern
  • Verlässliche Informationen nur von der deutschen Botschaft, der zuständigen Ausländerbehörde oder dem VRPS einholen

Für alle anderen 鶹ýӳ-Standorte (Campus) bieten wir eingeschränkte Unterstützung und Beratung zu Visa- und Aufenthaltserlaubnisangelegenheiten an.

📌 * Wichtiger Hinweis
Gemäß § 2 des Rechtsdienstleistungsgesetzes (RDG) erbringen wir keine Rechtsdienstleistungen. Unsere Unterstützung ist administrativ, ersetzt keine Rechtsberatung und keine anwaltliche Vertretung.